13. Mai, 2021
Übersicht zu den Öffnungsschritten (Zutritt nur wenn geimpft, genesen oder getestet)
Übersicht zu den Öffnungsschritten (Zutritt nur wenn geimpft, genesen oder getestet) | |
Zusammenkünfte: max. 10 Erwachsene aus mehreren Haushalten (im Innenbereich max. 4 Erwachsene) Veranstaltungen: Bis 50 Personen ohne zugewiesenen Sitzplan
mit Registrierung (prüfen der Drei-G-Kriterien), über 50 Personen nur mit Sitzplan-Zuweisungen (jeweils ein freier Platz dazwischen); Maskenpflicht - ab elf Personen ist eine Anzeigenpflicht, ab 51 eine Bewilligungspflicht bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde Öffentliche Orte: im Freien 2-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen. In geschlossenen Räumen zusätzlich FFP2-Maskenpflicht Öffentliche Verkehrsmittel: 2-Meter-Abstand & FFP2 Maskenpflicht Busfahrten: per 19. Mai gibt es noch keine Lockerungen, sobald es welche
gibt, werden wir euch umgehend informieren Gastronomie: Besuch von 5 bis 22 Uhr, max. 4 Erwachsene pro Tisch im Innenbereich, max.10 Erwachsene pro Tisch im Freien, Maskenpflicht abseits des Sitzplatzes Hotellerie: 2-Meter-Abstand zu haushaltsfremden Personen, Maskenpflicht in Innenräumen Sport- und Freizeitbetriebe: 5 bis 22 Uhr,
eine Person pro 20 m2 im Innenbereich, 2-Meter-Abstand Schulen: Vollbesuch ab 17. Mai, regelmäßige Antigenschnelltests Alten- und Pflegeheime: max. 3 Besucher
pro Tag DOWNLOAD : Merkblatt Aktuelle Vorschriften
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